- Widerrufsbelehrung –

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

YA² Immobilien

Inhaber: Hüseyin Yaya

Raiffeisenstr. 8A

61169 Friedberg

 

Telefax: 06031/ 6967901

per Mail: info@ya2immobilien.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Tätigkeit des Maklers innerhalb der Widerrufsfrist

 

Wenn Sie uns mit der Ausführung der Maklertätigkeit innerhalb der 14-tägigen Widerrufsrist beauftragen, z.B. durch Vereinbarung zur Durchführung eines Besichtigungstermins, mit Benennung des Objektes (Anschrift usw.) sind wir dazu bereit, wenn Sie mit uns vereinbaren, dass bei einem Widerruf einen Wertersatz in Höhe der im Exposé genannten Maklerprovision zahlen. In diesem Falle ist es ausreichend, wenn Sie uns die nachfolgende Erklärung ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden.

 

Eine Maklerprovision ist grundsätzlich nur dann zur Zahlung fällig, wenn ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

 

Zur Zahlung von Wertersatz, für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistung, sind Sie nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolgen hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Maklertätigkeit beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann das auch dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf trotzdem erfüllen müssen.

 

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Makler-Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bereits begonnen haben, oder innerhalb der Widerrufsfrist bereits vollständig erbracht haben.