Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen ya² Immobilien, vertreten durch Herrn Hüseyin Yaya, Raiffeisenstraße 8a, 61169 Friedberg und ihren Geschäftspartnern.
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm erteilten Informationen unter anderem auch Exposés vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Des Weiteren ist eine eine Vervielfältigung der Exposés ist nicht gestattet, weder in Papierform noch in digitaler Form. Werden die Informationen gleichwohl weitergegeben und es schließt der Dritte den vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag ab, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Provision, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen.
2. Alle Angaben stammen vom Eigentümer und sind ohne Gewähr. Wir machen darauf aufmerksam, dass sämtliche Objektinformationen und Angaben auf die Informationen des Eigentümers beruhen und daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von der Firma ya² Immobilien übernommen wird. Des Weiteren ist die Haftung der Firma ya² Immobilien auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Zwischenverkauf und Vermietung sind vorbehalten.
3. Die durch ya² Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Die Informationen und Daten sind vertraulich zu behandeln. Das Weitergeben von Daten oder Angaben ist nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch ya² Immobilien erlaubt.
4. Die Courtage ist fällig nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages, z.B. beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal).
5. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird.
6. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, oder das Objekt vom Insolvenz- und Konkursverfahren erwirbt oder direkt von der Gläubigerbank erworben wird.
7. Ein Provisionsanspruch steht ya² Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten durch die Firma ya² Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
8. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
9. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
10. Die Firma ya² Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Firma ya² Immobilien, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ya² Immobilien auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, Mustermann Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren.
11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Makler unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis mitteilen. Auf Anforderung wird er dem Makler eine Ablichtung des Kaufvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler, Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Der Makler macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch."
12. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten und gesondert ausgewiesen. Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die Maklergebühr in Höhe von 5,95% inkl. MwSt. vom Kaufpreis, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
13. Diese Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
14. Der Auftraggeber hat dem Makler die zur Realisierung des Auftrages entstandenen Kosten für die nachweisenden Aufwendungen (wie z.B. Objektbesichtigungen und Fahrtkosten, Exposé Erstellung und Internetauftritt, Werteinschätzung) zu entschädigen, falls es zu keinem Vertragsabschluss kommt.
15. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der beabsichtigten am ehesten entspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Friedberg.
16. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 5 Tagen mit.